12301 W Butler Drive, El Mirage / Phoenix, 85335 - USA
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Phoenix Motorhomes LLC für Wohnmobilanmietungenzu Zwecken einer Individualreise

§ 1    Geltungsbereich, Vertragsart, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Anwendbarkeit: Diese Allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) stellen gemeinsam mit den Buchungsdetails zum ausgewählten Angebot zu einem Wohnmobil (im Folgenden: „Wohnmobil“, „Fahrzeug“ oder „RV“) für eine Individualreise oder eine Gruppenreise  die vertragliche Grundlage zwischen Phoenix Motorhomes LLC, 12301 W Butler Drive in 85335 El Mirage/Phoenix US-Arizona, vertreten durch ihren Director Ludwig Langenbach (im Folgenden: „PMH“) und ihren Kunden in jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung dar und gelten für alle Leistungen von PMH, die über die Online-Bestellmaske  auf der Webseite von https://www.phoenix-motorhomes.com oder durch sonstige Bestellung im Fernabsatzwege, etwa via Telefon oder e-Mail oder auf Torismusmessen vom Kunden gebucht werden und regeln zusammen mit den ausgewählten Buchungsdetails die erforderlichen Kundeninformationen. Für Verträge, die infolge von Leistungen der PMH in Printkatalogen über die Lieferung von im Printkatalog von NICOLA GMBH dargestellten Waren gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.PMHs Angebot zum Abschluss eines Vertrags und diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen PMH und Privatpersonen und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ genannt), wobei die Angebote von PMH vordergründig an Privatpersonen adressiert sind.

(2) Vorrang, PMH bittet seine Kunden, diese AGB aufmerksam durchzulesen, da sie wichtige Informationen und Vertragsgrundlagen für das Verhältnis zwischen dem Kunden und PMH enthalten für Anmietungen von RVS zu Individualreisen. Sofern die Buchungsdetails Regelungen enthalten, die von diesen AGB abweichen, gehen die Regelungen der Buchungsdetails als Spezielaregleungen vor.

 (3) Anwendung nur für Individuallreisen, nicht Gruppenreisen: Für Gruppenreisen gelten die besonderen Geschäftsbedingungen Gruppenreisen ergänzend und haben bei Abweichungen gegenüber den Regelungen dieser AGB Vorrang.

(4) Gültigkeit: Diese AGB gelten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit hier im Internet unter https://www.phoenix-motorhomes.com/agb eingesehen, ausgedruckt oder gespeichert werden.

(5)Abweichende AGB des Kunden: Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und PMH gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehenden, zusätzlichen und/oder von diesen abweichenden Bedingungen des Kunden widerspricht PMH hiermit ausdrücklich. Diese AGB gelten auch dann, wenn PMH in Kenntnis entgegenstehender, zusätzlicher und/oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos erbringt, es sei denn, die PMH hat deren Geltung ausdrücklich in Schriftform gemäß § dieser AGB zugestimmt.

(6) Mietvertrag: Für die vorliegende vertragliche Beziehung gelten zwischen PHM und seinen Kunden die gesetzlichen Bestimmungen über die Miete beweglicher Gegenstände, soweit in den nachfolgenden Regelungen nicht besonderen Bestimmungen enthalten sind. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet PMH bei RV-Buchungen für Individualreisen nicht. Der Kunde führt seine Fahrt im RV selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.

(7) Keine Reiseleistungen: In der Beschreibung auf der Webseite oder in Printmedien (z.B. Flüge, Hotelübernachtung) genannte oder verlinkte Leistungen eines anderen Reiseveranstalters sind nicht Bestandteil einer von PMH angebotenen und durchgeführten Pauschalreise, außer die Bündelung durch PMH als Pauschalreise wäre explizit entsprechend ausgewiesen. PMH bietet rein RV-Mietvereinbarungen an, Reiseleistungen bietet PMH nur bei individualvertraglicher Vereinbarung, ohne entsprechend explizite Ausweisung nicht als Standardleistungen. Eine erbrachte Reiseleistung wird, sofern vereinbart, auf der ersten Seite der Buchungsbestätigung, zusammen mit den Zusatzleistungen aufgeführt, vgl. 1 (6). PMH bietet solche Leistungen Dritter nicht als eigene Leistungen an. Dasselbe gilt im Hinblick auf die Vermittlung verbundener Reiseleistungen, also die Vermittlung von verschiedenen zum Zweck der gleichen Reise gezielt aufeinander abgestimmten Reiseleistungsarten, die bei verschiedenen Anbietern gebucht werden Könnnen. Dies erfolgt auf der Webseite typischerweise durch eine click-tghrough-Lösung auf die Webseite eines Drittanbieters, auf dessen Seite ein getrennter Vertragsschluss unter Angabe aller Daten erfolgt. Bestehen derartige Angebote für weitere Leistungen über die von PMH angebotenen RV-Buchungen hinaus, werden Leistungen von Drittanbietern (einschließlich Pauschalreisen von Drittreiseveranstaltern) ausschließlich vermittelt. Der Vertrag kommt in solchen Fällen im Buchungsfalle durch den Kunden ausschließlich zwischen dem Kunden einerseits und dem Anbieter der betreffenden weiteren Einzelreiseleistung(en)/Pauschalreise andererseits zu Stande. Insoweit wird auf die Vermittlerbedingungen von PMH verwiesen.

(8) Vertragliche Ausweisung des Leistungsumfangs: Alle im Mietpreis der jeweiligen Mietvereinbarung enthaltenen Inklusiv- und hinzugebuchten Zusatzleistungen, ebenso wie sonstige Individualvereinbarungen folgen aus der ersten Seite der Buchungsbestätigung von PMH. Die Buchung einer Pauschalreise, sofern eine solche mit PMH vereinbart worden wäre abweichend von 1 (6), wäre hier entsprechend ausgewiesen.

(9)  Anwendbares Recht: Für das Mietverträhltnis zwischen PMH und seinen Kunden gilt ausschließlich das Recht des Landes, in dem PMH seinen Sitz hat, damit das US- Recht der Vereinigten Staaten von Amerika unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG). Zwar richtet PMH seine Angebote  auch auf Kunden außerhalb der USA, insbesondere über seine Webseite  und vor Ort auf Messen in Europa, insbesondere auf Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im deutschsprachigen Raum, damit insbesondere in Deutschland, aber auch in Österreich und der Schweiz haben. In solchen Fällen kann nach den Vorgaben des Rechts in der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2015/2302), wenn der Kunde Privatperson und damit Verbraucher ist, die Rechtswahl grundsätzlich dann nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm nach den zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, zusteht. Dies gilt jedoch nicht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern, wenn die dem Verbraucher geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich in einem anderen als dem Staat erbracht werden müssen als in dem, in welchem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Die Vermietung zur Nutzung der RVs von PMH wird ausschließlich in den USA erbracht und der Begriff Dienstleistungen ist in diesem Zusammenhang weit ausgelegt zu verstehen und umfasst auch Vermietung, als dass für die vertragsgegenständlichen Leistungen nach diesen AGB allein US-amerikanisches Recht  Anwendung findet.

(10) Kein gesetzliches Widerrufsrecht: PMH weist insbesondere darauf hin, dass infolge der Anwendung des US-Rechts kein ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Fernabsatzregelungen in der Europäischen Union besteht. PMH weist der Vollständigkeit halber ergänzend darauf hin, dass selbst bei Anwendung einer Rechtsordnung der Europäischen Union, die entsprechende Hinweispflichten auf Widerrufsrechte vorsehen, für den vorliegenden Fall kein Widerrufsrecht bei einem Vertragsschluss im Fernabsatzwege bestehen würde, da für Verträge wie dem gegenständlichen über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein Widerrufsrecht auch nach den gesetzlichen Vorgaben in der Europäischen Union besteht. Hinweispflicht und gesetzliche Ausnahmeregelung des Widerrufsrechts, wäre beoispeileswiese deutsche Recht anwendbar, folgen dort aus Art. 246 § 1 Abs.3 Nr. 1 EGBGB und § 312g Abs.2 Nr. 9 BGB, wonach selbst bei Anwendung deutschen Rechts kein Widerrufsrecht für einen Vertrag wie den vorliegenden bei Vertragsschluss im Fernsabsatzwege bestehen würde.

(11) Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllungsort ist der Sitz vom PMH. Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag, einschließlich dieser AGB, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit zulässig, das zuständige Gericht für den Sitz von PMH, sofern nicht zwingende Vorschriften, insbesondere für Verbraucher einen Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers vorsehen.

§ 2 Vertragsschluss, Mietvoraussetzungen, Angebotsunterlagen

(1) Angebot und Annahme: Das Angebot von PMH an den Kunden, insbesondere die Onlinemaske des Webshops, aber auch Printangeboten ist freibleibend und bindet PMH nicht, außer ein Angebot von PMH weist bindenden Charakter aus. Im RV-Angebot auf der Internetseite von PHM unter  https://www.phoenix-motorhomes.com, aber auch n Printmedien können kann zunächst die im Portfolio befindlichen RV‘s verglichen werden. Hierbei hat der Kunde die Möglichkeit, eine Buchungsanfrage für eine Wohnmobilanmietung an PMH zu übersenden, entweder durch Ausfüllen der Formularfelder und Abschluss des Buchungsvorgangs auf der Internetpräsenz von PMH, mit Anfrage via E-Mail oder einem andern Fernabsatzkommunikatonsmittel aber aber auch durch Ausfüllen von Vertragsunterlagen auf einer Messe.. Der Kunde verpflichtet sich dabei, wahrheitsgemäße Angaben zu machen – insbesondere in Bezug auf seine Identität (Name und Anschrift) und die Zahl der Nutzer (alle Mitreisende inkl. Kinder) und Fahrerlaubnis. Mit Ausfüllen der Formularfelder auf der Internetpräsenz, ergänzend der Akzeptanz dieser AGB und Datenschutzerklärung gibt der Kunde durch „Anklicken des Buttns „zahlungspflcihtig bestellen“ an PMH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eine Wohnmobilmietvertrags ab, das durch PMH angenommen werden kann. Der Kunde hat im Zusammenhang mit der Abgabe seines Angabots zum Vertragsschluss auf der Internetpräsenz von PMH die Möglichkeit, ein Kundenkonto anzulegen. Das Angebot kann, sofern nicht explizit etwas Abweichendes vereinbart ist, nicht über spezifische Fahrzeuge, sondern ausschließlich für Fahrzeugkategorien abgegeben werden. Bei Anfrage auf dem Fernabsatzwege werden dem Kunden die Vertragsunterlagen einschleißlich dieser AGB und Datenschutzerklärung überlassen, deren Kenntnisnahme in der E-Mail mit der verbindlichen Buchungsanrage für den Kunden zu bestätigen ist. Auf Messen sind die AGB zur Kenntnisnahme zusammen mit unverbindlichen Angebitsanfrageformularen ausgelegt und darin die Kenntnisnahme zu bestätigen. Der Kunde bestätigt mit seiner Angebotsanfrage die Kenntnisnahme und Akzeptanz der AGB und Datenschutzinformationen und basiert sein Angebot hierauf, das auch auf diesen Vertragsschkusswegen von PMH angenommen werden kann.

(2) Buchungsbestätigung: Der RV-Mietvertrag kommt erst mit der Zusendung der Buchungsbestätigung durch PMH (via E-Mail) zustande. Mit entsprechender Buchungsbestätigung erhält der Kunde den Anspruch auf ein Wohnmobil für die bei Buchung angegebenen Zeitraum, die Zahl der Nutzer (alle Mitreisende inkl. Kinder) und ein RV in der gebuchten Fahrzeugkategorie gemäß § 3 (1), soweit gemäß 4nicht die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges zulässig ist. Für den Fall, dass PMH die Buchung nicht innerhalb von 5 Werktagen bestätigt, typischerweise via E-Mail, entfällt die Bindung des Kunden an die verbindliche Anfrage.

(3) Fahrerlaubnis- und tauglichkeit: Das Mindestalter des Buchenden,ebenso wie jedes weiteren Fahrers beträgt 21 Jahre zum Stichttag des Mietbeginns. Ab dem 74. Lebensalter kann als Fahrtauglichkeitsvoraussetzung ein ärztliches Attest verlangt werden.  Es wird ein Internationaler Führerschein empfohlen. Ein gültiger Führerschein (kein intl. Führerschein) muss vor Ort dabei sein. Ohne einen gültigen Führerschein kann das Fahrzeug nicht bewegt werden. Er werden nur noch neue Scheckkarten Führerscheine akzeptiert.

(4) Angebotsunterlagen: An sämtlichen Angebotsunterlagen jeder Art wie online oder Print (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Texte, Daten/Datensätze, Software, Kalkulationen etc.) behält sich PMH alle Rechte, insbesondere Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Gewerbliche Schutzrechte vor. Angebotsunterlagen dürfen vom Kunden an Dritte nur nach vorheriger Einwilligung von PMH in Textform weitergegeben werden.

§ 3 Leistungsgegenstand „Wohnmobil/RV“, Zusatzleistungen

(1) Vertrag über Fahrzeugkategorien: PMH weist nochmals ausdrücklich und ergänzend zu § 2 (2) darauf hin, dass nicht spezifische Fahrzeuge, sondern Fahrzeugkategorien gebucht werden. Verbindlich ist alleine die bestätigte Fahrzeugkategorie/ Fahrzeuggruppe, nicht für einen bestimmten Fahrzeugtyp. Ein Anspruch auf einen spezifischen Grundriss, Alter oder auf spezifische Maße von Fahrzeug oder Ausstattung besteht nicht. Verbindlich sind alleine Fahrzeugkategorie, Gewichtsklasse, Anzahl der Schlafplätze, Getriebeart und Betankung (Diesel oder Benzin). Soweit die Buchungsdetails ergänzende Beschreibungen enthalten, sind diese nicht rechtsverbindlich, außer es liegt eine explizite entsprechende Vereinbarung von PMH und dem Kunden jedenfalls in Textform vor. Die in  angegebenen Fahrzeugangaben, egal auf welchem Medium abgebildet, beschreiben ein Durchschnittsfahrzeug dieser Fahrzeuggruppe, nicht das Fahrzeug, das dem Kunden übergeben wird. Es kann insbesondere bei der Fahrzeuglänge (+/- bis zu 1,5m), dem Alter, der bereits erfolgten Laufleistung und bei den Maßen des Bettes zu Abweichungen kommen. Sofern der Kunde bestimmte Mindestmaße (z.B. beim Bett) oder Höchstmaße (z.B. beim Fahrzeug wegen Beschränkungen auf Fähren oder Campingplätzen) benötigt, können diese nur nach schriftlicher Rückbestätigung durch PMH zugesichert werden. Es wird empfohlen entsprechende Anfrage vor der Buchung zu stellen, sofern und soweit dies für den Kunden Vertragsschlussvoraussetzung ist. Soweit bei Angeboten das Alter des Fahrzeugs angegeben ist, ist damit regelmäßig der Zeitraum gemeint, wie lange sich das Fahrzeug bereits in der Vermietung befindet.

(2) Ausstattungsmerkmale, Zusatzleistungen: Der Kunde hat die Möglichkeit, vor oder nach der Buchung – u.U. im Kundenkonto und vor Ort –  bestimmte Ausstattungsmerkmale, ggf. auch zu zahlende Zusatzleistungen anzufragen. Ausschließlich sofern diese von PHM jedenfalls in Textform (per E-Mail) bestätigt werden, sind sie rechtsverbindlich vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übersendete Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und PMH  auf eventuelle Unrichtigkeiten hinzuweisen. Ein verspäteteBr Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen kann nicht berücksichtigt werden und berechtigt insbesondere nicht zum Rücktritt oder Minderung. Nach  Vertragsschluss angefragte Zusatazleisten kommen mit Annahme durch PMH durch separaten weiteren Vertragsschluss zustande.

(3) Inklusivleistungen: Für alle Mietvereinbarungen ab 15 Tagen sind von der Mietvereinbarung als Inklusivleistungen umfasst der persönliche Transfer von und zum Flughafen, ein USA-Infopaket, eine Wohnmobilgrundausstattung für 2 Personen einschließlich Bettwäsche, eine KFZ – Haftpflichtversicherung, Straßenkartenmaterial, Endreinigungskosten außen und innen und die Wohnmobilübergabe in deutscher Sprache.Für eine Mietdauer unter 15 Tagen sind die Wohnmobilgrundaussattung, insbesondere die Bettwäscheausstattung für 2 Personen nicht im Mietpreis enthalten, ebensowenig die Endreinigung außen und innen für das Wohnmobil. Beides wird als vor Ort anfallende Zusatzleistunegn abgerechnet. Es gelten die Regelungen in § 3 (2) entsprechend.

(4) Keine Inklusivleistung: Ein Stromgenerator ist nicht Inklusivzubehöt in den RV´s, er ist im nicht Mietpreis als Inklusivleistung enthalten, kann jedoch als Zusatzleistung pro Stunde für 5 US-Dollar plus Tax zur Verfügung gestellt werden. Es gelten die Regelung des § 3 (2) entsprechend.

(5) Anschaffungen des Kunden: Neuanschaffungen, die seitens des Kunden als Zubehör zum RV getätigt werden, dürfen nur nach entsprechender Absprache mit PMH nach Ende der Mietzeit im Wohnmobil verbleiben. Die Kosten hierfür werden bei Verbleib auch nur dann von PMH übernommen, wenn dies entsprechend mit PMH vereinbart worden ist. Die Beweislast trägt der Kunde.

(6) Übergabezustand zur Endreinigung: Das RV hat für die Endreinigung innen im folgenden Zustand übergeben zu werden: Der Innenwohnraum sowie die Fahrerkabine, d.h. auch WC, Herd, Kühlschrank und Geschirr müssen sauber sein, die Abwassertanks müssen entleert werden (Schieber der Abwassertanks müssen bei der Abgabe offen sein). Ist der vorbeschriebne Zustand bei Rückgabe nicht gegeben, wird hierfür eine Gebühr von 150 US -Dollar plus Tax erhoben.

(7) Klebesticker o.ä.: Grundsätzlich ist das Anbringen von Klebestickern jeder Art im RV nicht gestattet. Das Anbringen von Klebestickern, Tapes oder ähnliches, welche an die Wand , Möbel, Sitzkissen geklebt worden und im RV verblieben ist, wird kostenpflichtig mit  einer Gebühr von jedenfalls 150 US -Dollar Aufwandsentschädigungf entfernt. Sofern im Zuge der Beseitigung von Kleberückständen am RV  Beschädigungen auftreten, werden die Kosten für die Beseitigug der Schäden ebenfalls in Rechnung gestellt.

(8) Vertragliche Ausweisung aller Inklusivleistungen: Alle im Mietpreis der jeweiligen Mietvereinbarung enthaltenen Inklusiv- und hinzugebuchten Zusatzleistungen folgen aus der ersten Seite der Buchungsbestätigung von PMH, vgl. § 1 (7).

§ 4  Mietzeit/Nutzungsdauer, Verlängerung

(1) Mietzeit: Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug für die vertraglich vereinbarte Dauer zu nutzen. Er ist verpflichtet, sich vorab über die Abhol- und Rückgabezeiten (insbesondere Öffnungszeiten und Ruhetage/Feiertage) zu informieren. Eine spätere Abholung oder frühere Rückgabe des Fahrzeugs ist im Einzelfall möglich, muss aber vom Kunden individuell angefragt und vomn PMH schriftlich bestätigt werden.

(2) Übernahme- /Rückgabetag: Soweit die Angaben im Rahmen des Buchungsprozesses oder in individuellen Vereinbarungen keine abweichende Regelung enthalten ist, zählt der Tag der Fahrzeugübernahme und der Tag der Rückgabe jeweils als ein Miettag.

(3) Über-/Rückgabezeiten: In Bezug auf die Übergabe- und Rückgabezeiten wird empfohlen, vor Reiseplanung die genauen Übergabe-/Rückgabezeiten aufmerksam zu lesen und sich diese ggf. vorab jedenfalls vorab in Textform bestätigen zu lassen.  Jeder angefangene Tag wird berechnet wie ein ganzer Tag. Der Tag beginnt ab 7.00 Uhr morgens und endet am darauf folgendem Tag um 6.59 Uhr morgens. Die weiteren Übergabevorgaben folgen aus § 5.

(3) Frühzeitkge Rückgabe: Vorzeitige Rückgaben vor Ende der vereinbarten Mietzeit haben keine Verringerung des vereinbarten Mietpreises zur Folge.

(4) (Stillschweigende) Mietzeitverlängerung: Eine Verlängerung der Mietzeit wie auch eine sonstige Änderung der Mietdauer durch Vertragsanpassung ist nur nach ausdrückliche Zustimmung von PMH jedenfalls in Textform möglich. Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von PMH grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist ausgeschlossen. Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an der vereinbarten Rückgabestation zurück, ist PMH berechtigt, für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe des gültigen Mietzinses zu verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von PMH bleiben davon unberührt. Nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit und Nutzungsdauer haftet der Kunde in vollem Umfang für ale durch die unzulässige Verlängerung entstehenden Schäden bei PMH oder bei Dritten.

§ 5  Übergabe, (Flughafen)transfer

(1) Übergabestation: Das Wohnmobil ist am jeweils vereinbarten Termin (mit Beachtung der Uhrzeit) an der im Vertrag benannten Übergabestation zu übernehmen und zurück zu geben Die Übergabestation befindet sich am Geschäftssitz auf dem Firmengelängde von PMH.

(2) Öffnungszeiten Übergabestation: Die regelmäßige Öffnungszeiten der Übergabestation für die RV-Übergabe und den Flughafen sind von Montag bis Samstag, zwischen 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr und werden von PMH oder von PMH beauftragte Dienstleistern durchgeführt, wobei Übergaben üblicherweise erst ab 10 Uhr Ortszeit vorgenommen werden. Sonntags ist die  Übergabestation geschlossen. Übergaben außerhalb der regelmäßigen Öffnungszeiten (nur nach vorhergehender, schriftlicher Absprache) werden mit Gebühr von 195 US-Dollar plus Tax extra berechnet.  Ein Transfer an einem Sonntag wird nur zu einem Aufpreis von 85 US -Dollar plus Tax durchgeführt, ggf. zuzüglich zum üblichen Transferpreis, sofern dieser nicht im Mietpreis inkludiert ist, vgl. § (3) und (4).

(3) Ruhetage der Übergabestation:An folgenden Tagen, insbesondee amerikanischen Feiertagen ist die Übergabestation geschlossen. Individualvereinbarungen unbenommen finden an diesen Tagen keine Übergaben und Tranfers statt:Feiertage, an denen die Übergabestation geschlossen ist: (a) Chrismas Day 24.Dez. – 26. ; (b) New Years Eve and New Years Day: 31. Dez. & 1. Jan.; (c), Martin Luther Day, (d) Memorial Day, (e) Independence Day: 4. Juli, (f) Labor Day, (g) Columbus Day, (h) Veterans Day, (j) Thanksgiving Day

(4) Transfer: Sofern entsprechend gebucht und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen, erfolgt die Abholung vom Flughafen, Airporthotel, sofern ein Transfer noch innerhalb der Öffnungszeiten der Übergabestation möglich ist. Der Rücktransfer (zu den Öffnungszeiten) kann nur unmittelbar nach der RV-Übergabe stattfinden. Ferner kann der Transfer nur von und bis zu erfolgen. Weitere Transfers oder Fahrdienste, die nicht zur Wohnmobilübergabe gehören, werden mit ab 100 $ plus Tax extra berechnet.

(5) Übergabevoraussetzungen: Als Voraussetzung der RV-Übergabe sind ein Reisepass und Führerschein im Original vorzulegen. Die Anforderungen an das Mindestalter des Fahrers und weiterer Fahrer sowie Dauer des Besitzes einer gültigen Fahrerlaubnis sind im Rahmen der Buchung als Vertragsschlussvoraussetzung anzugeben gewesen und an der Station als unverändert zu bestätigen und nachzuweisen. PHM ist berechtigt, von den Dokumeten Lichtbilderkopien anzufertigen. Für eine RV-Anmietung bei PHM gelten folgende Mindestanforderungen:

  • Der Fahrer (und typischerweise Mieter) muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und über ein im Land der Anmietung sowie ggf. Durchreise mit dem Fahrzeug für die Fahrzeuggröße gültige Fahrerlaubnis verfügen.
  • Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen das Wohnmobil führen, die bei der Buchung als weitere Fahrer und Mieter angegeben wurden, deren Fahrzeugführungsberechtigung von PHM bei der Buchung akzeptiert und bestätigt wurde und die die Bedingungen des 1. Spiegelstrichs ebenfalls erfüllen.
  • Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass spätestens vor Ort sämtliche Fahrer in den Mietvertrag ergänzt werden. Dies eine Voraussetzung für die Zulässigkeit weiterer Fahrer. Nicht bereits bei der Buchung angemeldete Fahrer und Mieter muss PMH vor Ort nicht als Fahrer akzeptieren.
  • PMH weist darauf hin, dass der Besitz eines internationalen Führerscheins dringend empfohlen wird

Die Vorlage eines gültigen Führerscheins durch den Kunden und/oder alle Mieter und Fahrer im Zeitpunkt der Übernahme ist ergänzend zur Bestätigung des Vorhandenseines einer gültigen Fahrerlaubnis bei Vertragsschluss zwingende Voraussetzung für die Übergabe des Wohnmobils. Kommt es infolge fehlender Vorlage eines Führerscheins zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Kunden. Kann weder im vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist der Führerschein vorgelegt werden, ist PMH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen in § 9 entsprechend Anwendung. Die Nichtvorlage einer gültigen Fahrerlaubnis wird der Stornierung durch den Kunden gleichgestellt.

(6) Ruhezeit nach Flug: Grundsätzlich muss die erste Nacht in einem Hotel verbracht werden, ausser der Kunde ist schon im Landesinneren der USA. Das Wohnmobil darf gleich nach der Ankunft im Interkontinentalen bereich nicht bewegt oder gefahren werden. Erst am nächsten Tag darf das WOMO bewegt werden.

(7) Übergabeprotokolle: Bei Übernahme des Fahrzeugns von PMH wie bei der Rückgabe an PMH wird ein Protokoll erstellt. Diese beiden Übergabeprotokolle sind Bestandteile des Mietvertrags.

(8) RV-Übernahme von PMH: Der Kunde verpflichtet sich, gemeinsam mit PMH bei der RV.-Übernahme vom PMH das Mietfahrzeug auf seinen vertragsgemäßen, schadensfreien Zustand sowie auf die richtige Angabe des Tankstandes und sonstiger Füllstände, auf die Angabe zur Sauberkeit und auf das Vorhandensein von Zubehör und ggf. Umwelt-/Mautplakette hin zu überprüfen. Die durch den Kunden (zusammen mit PMH) festgestellten Schäden, Fehlteile, Verschmutzungen und ungenügende Füllstände sind vor Fahrtantritt gegenüber PMH anzuzeigen und werden von PMH auf einem „Übergabeprotokoll Fahrzeug-Herausgabe“ vermerkt. Der Kunde hat sich in eigener Verantwortung, insbesondere hinsichtlich seiner Haftung bei Verlust von Ausstattung oder Schäden am Fahrzeug, vom Zustand des Fahrzeugs bei Übernahme und Übereinstimmung mit dem „Übergabeprotolkoll Fahrzeg Herausgabe“ gründlich zu überzeugen. Durch seine Unterschrift auf dem „Übergabeprotolkoll Fahrzeg Herausgabe“ erkennt der Kunde den protokollierten und vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs an.

(9) RV-Rückgabe an PMH: Der Kunde verpflichtet sich, das Wohnmobil zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt vollgetankt, unbeschädigt, von innen gereinigt und in protokolliertem Zustand (lt. Übergabeprotokoll Fahrzeug-Herausgabe) an der Übergabestation zurückzugeben.

(10) Rückgabezustand des Wohnmobils: Bei einer Übernahme eines ordnungsgemäßen und gereinigten Fahrzeugs nach § 6 (8) hat der Kunde bei Rückgabe des Fahrzeugs dieses in entsprechendem Zustand zurückzugeben. Ist die Toilette nicht geleert und/oder nicht gereinigt, wird eine Pauschale von je 150,00 US-Dollar fällig. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem Kunden unbenommen. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe innen nicht oder ungenügend gereinigt oder bestehen Schäden oder Beinträchtigungen, zu denen auch Ungezieferbefall wie Ameisen, Mäuse usw zählen, werden darüber hinaus die tatsächlich anfallenden Schadensbeseitigungskosten, insbesondere Reinigungskosten, ggf. auch Kammerjägerkosten, mindestens jedoch 250,00 US-Dollar berechnet. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem Kunden unbenommen. Für etwaige Beschädigungen am Kundeneigentum kann PMH nicht haftbar gemacht werden.

(11) Mängelverzichtserklärung, Mängelkpmpensation: Sofern der Kunde vor Ort gegenüber PMH erklärt, dass er keine Ansprüche wegen Mängeln geltend machen wird,  ist diese bindend. Spätere Mängelansprüche jeglicher Art sind ohne expliziten Mängelvorbehalt ausgeschlossen. Zahlt PMH dem Kunden eine Ausgleichszahlung für Mängel am Fahrzeug oder kompensiert Mängel durch Verzicht/Reduktion des Mietpreises, Verzicht auf die Begleichung von vereinbarten Zusatzleistungen oder durch Gewährung von Upgrades oder Zusatzleistungen, schließen diese Kompensationsleistungen in Bezug auf den gleichen Mangel weitergehedne Ansprüche des Kunden aus.

(12) Gepäckhinterlegung o.ä.: Werden Koffer oder andere Gegenstände von Kunden an unserer Station hinterlegt, wird eine entsprechende Gebühr berechnet (Gebühr siehe Internet unter Sonderzubehör). Desweiteren kann der Kunde jederzeit an der Station die letzte Nacht gegen eine Gebühr verbringen (Gebühr siehe Internet unter Sonderzubehör).

§ 6 Ersatzfahrzeuge

(1) Ersatzfahrzeug: Soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde, kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich PMH das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Mietkosten. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug ohne Verschulden des Kunden zerstört wird oder absehbar ist, dass die Nutzung infolge einer Beschädigung, die der Kunde nicht zu vertreten hat, unangemessen lange unmöglich sein wird. Eine Kündigung des Kunden ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich oder wird durch den Kunden verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Kunden. Vor diesem Hintergrund empfielt PMH dem Kunden in jedem Fall bei Fähr- oder Platzreservierungen ein Ticket für die größte Fahrzeugkategorie zu buchen. Soweit wichtige berechtigte Interessen des Kunden (wie beispielsweise die Anmietung von Stellplätzen für Fahrzeuge mit beschränkten Fahrzeugmaßen) entgegenstehen, kann er die Annahme eines Fahrzeugs einer größeren Fahrzeugkategorie als vertragsgemäße Leistung ablehnen. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden und steht auch kein vergleichbares oder größeres Fahrzeug zur Verfügung, behält sich PMH das Recht vor, dem Kunden eine kleine Fahrzeugkategorie anzubieten. Akzeptiert der Kunde ein verfügbares Ersatzfahrzeug in einer kleineren Fahrzeugkategorie, erstattet PMH die sich ergebende Preisdifferenz. Auch das Ersatzfahrzeug finden die Rgelungen zur Fahrzeugkategorie in § 3 (1) entsprechend anwendung.

(2) Verweigerung eines Ersatzfahrzeugs: Wird das Fahrzeug durch das Verschulden des Kunden zerstört oder ist absehbar, dass die Nutzung durch einen Umstand eingeschränkt oder unmöglich wird, den der Kunde zu vertreten hat, kann PMH die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung des Mietvertrags durch den Kunden ist in diesem Fall ausgeschlossen. Zusätzlich können dem Kunden hierdur ch Zusatzkosten wegen Ausfall (Liegekosten) entstehen.

§ 7 Kaution

(1) Kaution: Die Kaution in Höhe der Vereinbarung im Mietvertrag, typischerweis ein Höhe von 1.000,00 US-Dollar muss bei Wohnmobilübernahme grundsätzlich in bar, in Form von Reisecheques ( in US -Dollar oder in Euro), mit Travellercheqes oder Kreditkarte (per PayPal) geleistet werden. PMH stellt über den Erhalt eine Bestätigung aus, typischerweise auf dem Übergabeprotokoll für die Herausgabe des Fahrzeugs. PMH ist ohne Kautionsbereitsstellung in einer aktzeptierten Form nicht verpflichtet, ein RV zur Verfügung zu stellen.

(2) Zusätzliche Kaution: Darüber hinaus ist PMH berechtigt, im Falle eines Schadensereignisses während der Mietzeit eine weitere Kaution über die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Kaution zu verlangen.

(3) Mögliche Kautionshinterlegungsarten: Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Abholung des RV über die genaue Höhe der Kaution und die Zahlungsmodalitäten zu informieren und sicherzustellen, dass die Hinterlegung der Kaution egal in welcher Form möglich ist, etwa die Kreditkarte über eine ausreichende Deckung verfügt. PMH weist ausdrücklich darauf hin, dass an der Übergabestaion grundsätzlich keine Debit-Karten akzeptiert werden, obwohl diese umgangssprachlich teilweise auch als Kreditkarten bezeichnet werden. Auch sogenannte „Prepaid-Kreditkarten“ werden in der Regel nicht akzeptiert. Bei der Zahlung mittels Kreditkarte ist zu beachten, dass dazu ggf. die Geheimnummer erforderlich ist und eventuell Kreditkartengebühren anfallen. PMH weist darauf hin, dass bei Hinterlegung der Kaution in Landeswährung es in der Zeit zwischen Leistung der Kaution und Rückerstattung zu Währungsschwankungen kommen kann.

(4) Transaktionsgebühren: PMH weist darauf hin, zu berücksichtigen, dass PMH und ggf. auch das die Karte ausgebende Institut sowohl für Abbuchungen, als auch für Rückerstattungen teilweise Kreditkartengebühren in Rechnung stellen, vgl. § … Diese Gebühren werden die Kautionsrückzahlung nicht von PMH erstattet.

(5) Kautionsrückzahlung: Bei ordnungsgemäßer (insbesondere unbeschädigt und rechtzeitig) und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs wird nach erfolgter Endabrechnung die Kaution zurückerstattet. Alle anfallenden Zusatzkosten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag, beispielsweise Reinigungskosten, Betankungskosten, Kosten der Behebung von Schäden werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Kunden zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann PMH auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast ,insbesondere abhängig vom gewählten Versicherungsschutz und Selbstbeteiling, hat PMH das Recht, die Kaution einzubehalten. Wenn alle Forderungen aus dem Mietvertrag und etwaigen Zusatzleistungen mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge der durch den Kunden schuldhaft verursachten Schadensfälle, jedoch max. bis zum vereinbarten Selbstbehalt und Ordnungswidrigkeiten und Strafgelder des Kunden einschließlich der dem Kunden zuzurechnenden Folgekosten, insbesondere Abschleppkosten..

(6) Kautionsverrechnung mit Zusatzleistungen: PMH ist berechtigt, noch nicht ausgeglichene Zusatzleistungem, die erst vor Ort vereinbart worden sind, vgl. § 3 (2), mit der Kaution zu verrechnen, auch wenn diese aus einen ergänzenden Vertragsverhältnis stammen.

§ 8 Zahlung, Fälligkeit, Rechnung

(1) Mietpreis, Währung: Der Mietpreis wird in den Buchungsdetails und -bestätigung in US-Dollar ausgewiesen. Die Bezahlung des Mietpreises ist in US-Dollar vorzunehmen., ausgehend vom jeweiligen aktuellen tagesgeauen Wechselkurs.

(2) Anzahlung, Fälligkeit: Soweit es sich  beim Mietpreis nicht um einen für um einen vereinbarten Aktions- oder Sonderpreis handelt, sind 20% des Mietpreises unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung und zugehöriger Rechnungstellung duch PMH, die eine Zahlungsaufforderung zu dem in der Rechnung genannten Datum und Betrag, der den 20 % Anzahlung entspricht, zur Zahlung fällig. Der restliche Mietzins im Umfang von 80 % der Differenzrechnungssumme spätestens 39 Tage vor Mietbeginn zur Zahlung fällig. Dieses zweite Fälligkeitsdatum und Restbetrag ist ebenfalls in der Rechnungstellung ausgewiesen. Frühbucherrabatte gelten nur dann, wie es bei Angebot und Buchungsbestätigung angegeben sind. Auf Gutscheinen und Sonderpreise besteht kein Anrecht für einen Frühbucherrabatt.

(3) Aktionspreis, Sonderpreis: Sonder- oder Aktionspreise sind in Höhe von 35 % unmittelbar nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig, die restlichen 65 % spätestens 39 Tage vor Mietbeginn zur Zahlung fällig.

(4) Zahlungsart: Die Zahlung des Mietpreises kann per Überweisung, per PayPal oder Kreditkartenzahlung nach Rechnungsstellung erfolgen. Die Wahl, welches der beiden Zahlungsmittel verwendet wird, steht dem Kunden frei. Jegliche Überweisungsgebühren werden dem Mieter weiter berechnet.

(5) Verzug: Erfolgt bis zu dem genannten Datum kein Zahlungseingang, befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug. PMH behält sich das Recht vor, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Nacherfüllung, vom Vertrag zurückzutreten oder die Buchung zu stornieren. Es finden die Stornobedingungen dieser AGB Anwendung. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, beträgt der Verzugszins 6 %. PMH ist berechtigt, die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen, es sei denn der Kunde weist nach, dass PMH kein oder ein geringerer Aufwand und / oder Schaden entstanden ist. Wird bei Verzug des Kunden die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt zur Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift erforderlich, so hat der Kunde innerhalb der gesetzlichen Grenzen auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. PMH behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

(6) Zusatzleistungen, Fälligkeit: Zusatzleistungen aller Art, die nicht Inklusivleistungen eines Vertrags sind wie ergänzende Vergütungen und Gebühren, insbsondere zusätzliche Reinigungskosten, Zusatzbuchungen wie Stromgeneratoren, Betriebs- und Kraftstoffkosten (Benzin, Diesel, AdBlue, Gas, Öl, Elektrizität u.a.), Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren, Bußgelder, lokale Steuern und Entgelte für (lokal) gebuchte Zusatzleistungen sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen vom Kunden vor Ort in US-Dollar beglichen werden. Sofern auf der ersten Seite der Buchungsbestätigung nicht als Inklusivleistung ausgewiesen, sind diese grundsätzlich im Mietpreis nicht enthalten und müssen vor Ort bezahlt werden. Es handelt sich um Zusatzeistungen oder Gebühren, die auf einem separaten Vertrag zwischen Kunden und PMH beruhen, vgl. 3 (2) oder durch sein Verschulden, etwa Geschwindigkeitsüberschritungen entstehen und weiterberechnet werden. Hierüber wird von PMH an den Kunden eine gesonderte Rechnung erstellt. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist unmittelbar nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig.

 § 9 Storno, Umbuchungen

(1) Rücktrittsrech/Storno: PMH weist darauf hin, dass ein Rücktrittsrecht bei Mietverträgen ein Rücktrittsrecht grundsätzlich von der Gesetzessystematik nicht vorgesehen ist. Anders wäre dies, würde die Buchung des RV dem Pauschalreiserecht in der Europäischen Union unterfallen. Dies ist nicht der Fall, vgl. § 1 (5) und (6). PMH räumt seinen Kunden dennoch ein vertragliches Rücktrittsrecht (Storno) ein, sofern es sich bei der Anmietung nicht um einen Aktions-/Sonderpreis handelt. Stornogebühren bei Sonderangeboten/Aktionspreisen betragen grundsätzlich immer den vollen Mietpreis. Bei Storno fallen die Kosten für die erste Nacht Hotel in voller Höhe mit an.

(2) Stornobedingungen: PMH weist darauf hin, dass im Falle einer Stornierung nur ein  Anteil des Mietpreises (in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Stornierung) erlassen und der Restbetrag als Stornierungsgebühr einbehalten wird. Bei kurzfristigen Stornierungen wird der gesamte Mietpreis fällig.  Als Stornoregelungen von PMH ist vereinbart:

  • Mehr als 60 Tage vor Mietbeginn – 20 % des Mietpreises sind Stornogebühren
  • 60-40 Tage vor Mietbeginn – 60 % des Mietpreises sind  Stornogebühren
  • 40-18 Tage vor Mietbeginn – 80%  des Mietpreises sind  Stornogebühren
  • 18-0 Tage vor Mietbeginn  – 100 % des Mietpreises sind  Stornogebühren.
  • Stornierung Anmietung mit Aktionspreis/Sonderangebot – 100 % des Mietpreises sind Stornogebühren
  • Ab Mietbeginn ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
  • Nichtabholung des RV – 100 % des Mietpreises sind Stornogebühren.
  • Bei vorzeitiger Rückgabe gilt § 4 (4).

(3) Stornierungsumfang: Diese Stornokosten betreffen den den Mietvertrag für das RV einschließlich Inklusivleistungen, nicht jedoch mit getrennter Vereinbarung gebuchte Zulastzleistungen. Zusatzleistungen sind auch bei Stornierung zu erstaten.

(4) Stornierungsgebüjhr: Bei jeder Stornierung werden 5% des Mietpreises plus das Hotel erste Nacht in voller höhe, als Bearbeitungsgebühren berechnet, wobei unbeachtlich ist, zu welchen Zeitpunkt die Stornierung erfolgt.

(5) Zugang der Stornierung: Eine Stornierung gilt erst dann wirksam erfolgt, wenn diese bei PMH eingegangen. Falls der Kunde von PMH keine Bestätigung erhält, ist es möglich, dass PMH die Stornierung nicht erreicht hat. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, PMH zu kontaktieren, um sich über den Eingang seiner Stornierung zu informieren. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, den Stornierungswunsch jedenfalls in Textform (per E-Mail) zu übermitteln. Die Stornierung ist erst mit nachgewiesenem Zugang wirksam.

(6) Stornierungszeitpunkt: Als Stornierungszeitpunkt gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei PMH vereinbart. Zugang erfolgt nur während der Büroöffnungszeiten (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr Pacific Time, außerhalb von Feiertagen) bei PMH. Erfolgt der Eingang außerhalb der Büro-Öffnungszeiten wird als Eingangszeitpunkt 9 Uhr am nächsten Werktag fingiert. Die Regelungen in § 9 (6) gelten auch in diesem Fall entsprechend. Es wird empfohlen, die Stornierung mit einer angemessenen Vorlaufzeit zu übersenden. Zur Absicherung des Stornorisikos sollte der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung in Erwägung gezogen werden.

(7) Umbuchungen, Umbuchungsgebühr: Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Es ist eine Ermessensentscheidung von PHM von Fall zu Fall, Umbuchungen zu ermöglichen. Bis 40 Tage vor Abholung wird PMH auf eine entsprechende Anfrage des Kunden hin jedoch versuchen, die Möglichkeit einer Umbuchung zu eruieren und den Kunden über die Bedingungen einer Umbuchung in dem speziellen Umbuchungsfall (insbesondere eventuelle Gebühren und Zuzahlungen) informieren. Sofern der Kunde den Bedingungen zustimmt, stellt dies ein Angebot zur Vertragsänderung dar. Sofern PMH dies annimmt, wird dem Kunden eine neue Buchungsbestätigung, zusammen mit einer Rechnung über zusätzliche Kosten, Zuzahlungen und Gebühren, sofern vereinbart, zugesendet. Umbuchungen von PMH werden grundsätzlich mit einer Aufwandspauschale von 50,00 US -Dollar zzgl. Tax berechnet, die im Angebot jedoch auch mit einem höheren Aufwand beziffert werden kann.

(8) Nachweis anderen Schadens/Aufwands bei Storno oder Umbuchung: Es steht dem Kunden jederzeit frei, den Nachweis zu erbringen, dass PMH durch die Stornierung oder Umbuchung kein Schaden entstanden ist oder berechhnete Kosten, Gebühren niedriger ausgefallen sind, einschließlich niedrigeren Bearbeitungsaufwands als die angesetzte Stornierungsgebühr oder Umbuchungsgebühr, die im Wesentlcihen eine Bearbeitungsgebühr darstellt (zzgl. etwaiger Zusatzleistungen). Ist eine Vereinbarung über die zusätzli chen Kosten einer Umbuchung nach § 9 (7) erfolgt, ist der Na chweis geringeren Schadens infolge vertraglicher Vereinbarung darüber ausgeschlossen.

§ 10 Fahrzeug- Handhabung und -pflege; Routen- und Nutzungseinschränkungen

(1) Einweisung: Bei Übergabe des RV erfolgt eine Einweisung in die Nutzung und den Umgang mit dem Wohnmobil. Diese Einweisung umfasst alle notwendigen Aspekte über die Nutzung und Annehmlichkeiten eines Wohnmobils. Nach abgeschlossener Einweisung kann eine Übungsfahrt von ca. 3 Meilen auf Verlangen sowohl des Kunden als auch von PMH durchgeführt werden.

(2) RV-Pflege: Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und insbesondere bei intensiver Nutzung den Zustand regelmäßig zu kontrollieren. PMH macht darauf aufmerksam, dass sich die Nutzung eines RV grundlegend von der Nutzung eines PKW unterscheidet. So sind im Regelfall häufigere Kontrollen von Motoröl und Reifendruck erforderlich. Für Langzeitkunden ist ein Ölwechsel nach 3500 mi Pflicht (Nachweis muss mittels Rechnung erbracht werden) , auf eigene Kosten zu wechseln. Je nach Fahrzeugtyp und Nutzungsart können tägliche Kontrollen notwendig sein. So kann insbesondere bei Fahrzeugen mit Allradantrieb (4wd) die Abnutzung der Reifen so stark sein, dass ein Austausch während der Mietdauer notwendig werden kann. Der Kunde verpflichtet sich daher insbesondere, den Reifendruck und die Profilstärke regelmäßig zu kontrollieren, Grenzwerte bei PMH zu erfragen und PMH rechtzeitig vor Erreichen der Grenzwerte zu kontaktieren, um ggf. den Austausch der Reifen zu organisieren.

§ 11 Versicherung

(1) Im Hinblick auf die Versicherungen gilt der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene und vereinbarte Versicherungsschutz, zusammen mit dem in diesem § 11 dargestellten Versicherungsumfang, sofern nicht ergänzender Versicherungsschutz hinzugebucht wird. Dieser gilt nur vereinbart, sofern die Buchungsbestätigujng dies expizit ausweist. Im Mietvertragumfang ist, sofern die Buchungsbestätigung nchts Abweichendes ausweist, standardäßig eine Grundhaftpflichtversicherung im Preis inbegriffen. Sollte es in den einzelnen Versicherungspaketen eine Beitragsanpassung geben, werden diese an Kunden weitergereicht.

(2) PMH weist darauf hin, dass vom Kunden berücksichtigt werden muss, dass der landesspezifische Versicherungsschutz, insbesondere im Hinblick auf Umfang und vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Schäden von den ihm geläufigen Standards entsprechender Versicherungsbedingungen an seinem Wohnort abweicht. So wird in den USA häufig die Haftung für bestimmte Fahrzeugteile (z.B. Unterboden) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

(3) PMH weist seine Kunden explizit darauf hin, dass sie verpflichtet sind, sich vor der Buchung einer Versicherung über den Umfang des Versicherungsschutzes zu informieren und sich vor Übergabe des Wohnmobils mit den lokalen Bedingungen (zu denen auch die Straßenverkehrsvorschriften gehören) vertraut zu machen.

(4) Deckungsumfang Haftpflichtversicherung: Werden von Dritten Ansprüche für durch das Fahren und Bedienen des Fahrzeugs verursachten Körperverletzungen, Tod und /oder Schäden am Eigentum geltend gemacht, können diese durch die für das Fahrzeug bestehende Haftplicht-Versicherung, die mit einem Gesamtbetrag von $ 1.000.000 bei jedem Vorfall/Unfall über die Grundhaftung hinausgeht, abgedeckt werden. Diese Haftpflichtdeckung ist Teil des Mietvertrags.

(5) Kasko-Versicherung: Für alle Fahrzeuge ist nebend der (erweiterten ) Haftpflichtversicherung gemäß § 11 (4) kann eine VIP-Kaskoversicherung (Kaskodeckung) im Mietpreis eingeschlossen werden. Die VIP-Kaskoversicherung ist zu unterschieden von der Komfort VIP-Kaskoversicherung, die als Zusatzleistung zum Mietvertrag zubuchbar ist und welche gegenüber der VIP-Kaskoversciherung Unterbodenschutz umfasst.

(6) Übersicht Deckungsumfang VIP-Kaskoversicherung: Unter der Voraussetzung, dass Kunden die Geschäftsbedingungen des Mietvertrages befolgen und Unfälle und/oder Schäden sofort melden sowie Fahrzeugmissbrauch vermeiden, umfasst eine Standard VIP- Kaskoversicherungim Überblcik grundsätzlich folgende Schadensarten und – ausschlüsse:

Die Versicherung reduziert das Eigenrisiko/Selbstbeteiligung für den Kunden und eingetragene Fahrer im Schadensfall (für alle Schäden am Mietfahrzeug, egal wie und von wem verursacht, auch bei nicht selbstverschuldeten Unfällen), bei Diebstahl und Vandalismus auf US$ 1.000 pro Schadensfall.

Nicht gedeckt (!) sind grundsätzlich Schäden infolge von Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit, Verstöße gegen die Mietbedingungen sowie Elementarschäden, insbesondere Schäden durch und infolge

  • vom Mieter nicht durchgeführte Kontrollen der Öl- und Kühlwasserstände (Kontrolle  mindestens alle 500 Meilen)
  • Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss
  • Fahrten in nicht erlaubten und nicht angemeldeten Gebieten
  • Betanken eines anderen Sprits als angegeben
  • vorsätzlicher oder mutwilliger Beschädigung des Wohnmobils (innen oder außen) durch den Mieter, durch Mitfahrer oder Gäste
  • Personenmäßige Überladung des Wohnmobils (mehr als vorhandene Sicherheitsgurte)
  • generell grob fahrlässigem Verhalten – bzw. Fahrweise
  • unsachgemäßer Benutzung des Fahrzeuges aller Art
  • Eingefrieren der vorhandenen Wassersysteme
  • Unterbodenschäden, Dachaufbauten, Diebstahl des Katalysatores (diese ist Abdeckbar mit einer „Komfort VIP Versicherung“)
  • Reifenschäden jeglicher art incl. Folgeschäden (diese ist Abdeckbar mit einer „Komfort VIP Versicherung“)
  • Glasschäden (diese ist Abdeckbar mit einer „Komfort VIP Versicherung“)

(7) Der Kunde ist für sämtliche Verkehrsübertretungen, sowie Strafzettel durch Falschparken selbst verantwortlich.

§ 12 Verhalten bei Unfall, Panne oder sonstigem Schadensfall

(1) Schadensmeldung: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei geringfügigen Schäden und Reifenpannen!) ebenso wie bei besondere Vorkommnissen, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen sind Kunden verpflichtet, PMH unverzüglich zu benachrichtigen. Jeglicher Schaden muss innerhalb von 48 Stunden vom Kunden an PMH mit einem persönlichen Gespächspartner von PMH oder per E – Mail mit Sendebestätigung an PMH gemeldet werden. Anrufbeantworter oder SMS reicht nicht aus.

(2) Unterbliebene Schadensmeldung: Erfolgt eine Schadensmeldung nicht oder nicht rechtzeitig im Sinne von § 1, erhält PMH damit nicht die Möglichkeit (rechtzeitgig) Abhilfe zu schaffen. PMH kann Schäden nicht beheben, wenn keine Anzeige erfolgt. Ein Anspruch des Kunden auf Entschädigung bei unterlassener Schadensmeldung besteht damit nicht.

(3) Verhalten bei Unfällen: Der Kunde /Fahrer hat ergänzend zu den Meldepflichten aus § 1 nach einem Unfall, entsprechend auch bei Wildunfall (ebenso bei einem Brand-, Entwendungs- oder sonstigem Schaden, zusammen im Sinne dieses § 12 „Unfall“) neben der Meldung an PMH unverzüglich die Polizei („911“) hinzuzuziehen. Der Kunde / Fahrer darf sich bei Unfällen niemals, bei sonstigen Schadensfällen je Abstimmung mit der Polizei und PMH solange nicht vom Unfallort entfernen, bis er seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachgekommen ist. Das strafrechtlich sanktionierte Verbot des unerlaubten Entfernens vom Unfallort („Hit and Run“) ist zwingend zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, für Sorge zu tragen, dass der Polizeibericht mit Schadens Nummer insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten muss. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, so hat der Kunde dies gegenüber PMH nachzuweisen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Ein Unfall-/Schadensbericht eines Kunden muss dann ebenfalls insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

(4) Kleinstreparaturen: Notwendige kleinste Reparaturen am RV und/oder zugehörige notwendige kleinste Einkäufe (bis zu einem Wert von 100,00 US-Dollar, können ohne Zustimmung von PMH durchgeführt werden. Bei Reparaturen über 100,00 US-Dollar muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung eingeholt werden ( im folgenden einheitlich „Kleinstreparaturen“). Die verauslagten Kosten für Kleinstreparaturem können gegen Rechnungsbelegvorlage(Quittung), die ggf. erforderliche Genehmigung bei Kleinstreparaturen über 100,00 US-Dollar und Nachweis der Notwendigkeit bei der Abrechnung ergänzend zur Rückzuerstattenden Kaution erstattet werden. Die Regeleungn in den § 7 (5) und (6) gelten ergänzend.

(5) Kein Anerkenntnis: Schadenersatzansprüche aller Art, unerheblich ob bei Sach- oder Personenschäden anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden.

(6) Unterlassene Unfallmeldung: Bei Versäumnis und sonstiger Unterlassuung der Meldung von Unfällen gemäß § 3 erlischt der Versicherungsschutz, vgl ergänzend § 11.

(8)  Vertragswerkstattpflicht,sonstiges Verhalten bei Schadensfällen wie Pannen oder Reparaturen: Es stehen landesweit Vertragswerkstätten von PMH für den Schadensfall zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit Vertragswerkstätten im Defekt- oder Schadensfall macht die Wahrnehmung der Reparatur oder Behebung des Schadensfalls in der Vertragswerkstatt zwingend erforderlich, selbst wenn es im näheren Umfeld zur Unfall- oder OPannenstelle eine andere Werkstätten gibt und dadurch längere Anfahrten erforderlich werden können. Zur Dokumentation und zur Ermöglichung von Rückfragen von PMH in  Werkstätten verpflichtet sich der Kunde ergänzend zu den Meldepflichten aus § 1 ergänzend, unverzüglich über alle Einzelheiten des Schadensereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren und dabei auch Datum und Zeit der telefonischen Schadensmeldung bei PMH und Übergabe an  eine Vertragswerkstatt anzugeben. Die in Vertragswerkstätten von PMH erfolgenden Reparaturen und/oder Pannenehilfen sind bei fehlendem Verschulden des Kunden am Schadensergeignis vom Mietpreis umfasst. Ausschließlich PMH organisiert und vergibt die erforderlichen Reparaturaufträge und ergänzende oder vergleichbare Aufträge bei Wertkstätten mit Ausnahme erforderlicher Ölwechsel, welche der Kunde selbst berechtigt ist, zu beauftragen. Bei Nichteinhaltung dieser Maßgaben zu Auftragsvergabe im Schadensfall ist der Kunde verpflichtet, die durch den Auftrag entstandenen Kosten selbst tragen.

(9) Werkstatt-Aufenthalt: Bei einem Werkstattaufenthalt oder unplanmäßigen Hotelaufenthalt von mehr als einem Tag werden dem Kunden durch PMH die Motel- oder Hotelkosten in der Höhe des maximalen Nettomietpreises/Tag für das Fahrzeug erstattet. Bei einer Reparaturdauer von mehr als 2 Tagen wird dem Kunden für die Zeit der Reparatur ergänzend zum Hotel ein Auto in der kleinsten Kategorie zur Verfügung gestellt.

(10) Entschädigungs- und Abhilfeausschluss: Funktionalitätsprobleme mit Radio/Kassette/CD, TV, Video, Mikrowelle, alle Klimaanlagen, Kühlschrank incl. Inhalt, alle Geräte wie Ofen, Grill etc., Wasserpumpe, Dusche und Toilette, Generator, automatische Treppe, Tempomat und GPS sind von einem Erstattngs- und Abhilfeanspruch ausgeschlossen, ebenso wie unvorherbare Schäden, die der Vermieter nicht beeinflussen kann. Dies gilt praktisch für alle nicht war bare Bauteile

§ 13 Zulässige Fahrtwege, Routeneinschränkungen

(1) Räumlich zulässiger Mietbereich: Die Nutzung des RV innerhalb der USA und Kanada (nach der Logik mizss es USA, Kanada exklusive Mexiko sein, AGB schrieben nur USA – korrekt?!) ist mit Ausnahme der nachfolgenden Ausschlüsse und Maßgaben dieses 13 ist gestattet. Das Überschreiten der Staatsgrenze der USA nach Mexiko ist strengstens untersagt.

(2) Asphaltierter Untergrund: Allein das Befahren asphaltierter Straßen, für Kraftfahrzeuge zugelassener asphaltierter Wege und Plätze ist gestattet; das Befahren von Stränden, Privatstraßen, Schotterstraßen, Forst- und anderen nicht befestigten und nicht öffentlichen Straßen ist nicht gestattet.

(3) Wüstenregionen: Fahrten im Death Valley und in andere Wüstenregionen sind nur auf eigenes Risiko erlaubt. Der Kunde/ Fahrer haftet dementsprechend für alle durch diese Fahrtroutenwahl entstehenden Schäden und ist ersttatungspflichtig für alle hieraus folgenden Ansprüche und andere durch die Durchfahrt einer Wüsteregion entstehende Schäden und Kosten. Im Juli und August sind Fahrten ins Death Valley nur mit höchster Sorgfalt zugelassen, es wird dringend empfohlen, diese möglichst zu unterlassen.

(4) Stadtgebiete, Tunnel: Fahrten nach Manhattan, New York City (Fahrten in New York State sind erlaubt) und Fahrten durch unterirdische Tunnel sind untersagt, ebenso Fahrten nach San Francisco – Downtown – insbesondere wegen der Gefahr durch aufs Aufsetzen des Fahrzeugs.

(5) Erfahrene Fahrer, maximaler RV-Längenvorgabe: Das Befahren des Cassiar Highways Kanadas ist grundsätzlich erlaubt und freigegeben für max. Wohnmobillänge 24feet und nur für erfahrene Fahrer. Fahrten nach Bella Coola, Kanada sind erlaubt und freigegeben für eine max. Wohnmobillänge 24 feet. Auch eine Fahrt zu den Rocky Mountain (bei Denver), sowie Downtown LA ist nur für erfahrene Fahrer erlaubt.

(6) Alaska, Kanada mit Northwest-Territories, Yukon sowie Neufundland: Fahrten in den Yukon und nach Alaska müssen vor Reiseantritt angemeldet, genehmigt und bezahlt werden, wofür im Genehmigungsfalle ein Zuschlag von 360,00 US-Dollar zzgl. Tax als Gebühr erhoben wird. In Alaska, Yukon sowie Neufundland dürfen nur öffentliche und/oder mit Nummern gekennzeichnete Straßen befahren werden. Fahrten in die Northwest Territories Kanadas sind nicht erlaubt. Des Weiteren ist das Befahren folgender kanadischer Straßen untersagt:

  • Nördlich von Ft. St. John am Highway No. 37,
  • Nördliches B.C. ab Deas Lake nach Telegraph Creek,
  • Straße Nr. 6 nördlich von Ross River (Yukon) sowie
  • die Straße Nr.10 nördlich von Tuchita.
  • der Dempster Highway sowie Fahrten nach Inuvik nebst dem Tylor Highways nördlich von Jack Wade,
  • die Straßen Nr. 4 und Nr. 6 nördlich von Fairbanks (Alaska):
  • Straße Nr. 5 nördlich von Dawson

(7) Verzögerungen, welche auf mechanische Schäden zurückzuführen sind, sind in den Vermietungen in den nördlichen Gebieten Kanadas nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen. è mir nicht nachvollziehbar, zeitlich gemeint oder wie ?

(8) Wegfalls des Versicherungsschutze für unzulässige Fahrtwege und Routens: Bei allen vertraglich nicht gestatteten oder individuell genehmigten Straßen und Regionen ntfällt jeglicher Versicherungsschutz für dort entstehende Schäden, auch wenn eine Zusatzversicherung abgeschlossen wurde.

§ 14 Drittanbieter

(1) PMH haftet nicht für die Angaben der von ihr vermittelten Leistungsträger bzw. Reiseveranstalter zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst oder für Schadensersatz aus diesen vermittelten Leistungen bzw. vermittelten Pauschalreisen.

(2)  Das gilt nicht, soweit PMH den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. Das gilt außerdem nicht, soweit PMH als Reiseveranstalter gilt.

§15 Gewährleistung

§ 16 Haftung

§ 17 Mitteilungspflichten des Kunden

Informationspflicht Rechnung: Der Kunde verpflichtet sich, PMH eine Änderung seiner Rechnungsanschrift nach Abschluss des Mietvertrages und bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

Informationen zu (weiteren) Fahrern: Daneben verpflichtet sich der Kunde, den Namen und die Adresse eines berechtigten oder unberechtigten Fahrers des Fahrzeuges mitzuteilen, sofern PMH an der Offenlegung ein berechtigtes Interesse hat, insbesondere bei Schadensfällen des Fahrers.

§ 18 Einschaltung von Subunternehmen

PMH kann sich zur Leistungserbringung und sonstigen Erfüllung des Leistungsgegenstandes selbstständiger Unterauftragnehmer bedienen. Dabei bleibt PMH jedoch dem Kunden stets unmittelbar verpflichtet. PMH entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Subunternehmer wie auch Mitarbeiter sie zur Leistungserbringung und sonstigen Erfüllung des Vertrages einsetzt oder austauscht.

§ 19 Höhere Gewalt, Gutscheinlösung

(1) Keine Vertragsverletzung: Wenn und soweit der Kunde oder PMH ihre Pflichten gemäß diesem Vertrag aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht erfüllen können, stellt eine solche Nichterfüllung keine Verletzung dieses Vertrages dar. Die betroffene Vertragspartei ist im Umfang der Einwirkung des Ereignisses höherer Gewalt von der Einhaltung der Pflichten gemäß diesem Vertrag befreit, sofern sie

a. die Auswirkung des Ereignisses höherer Gewalt nicht hätte vermeiden können, indem sie entsprechende Schutzmaßnahmen ergriffen hätte, diese aber nicht ergriffen hat, insbesondere im Kundenfalle eine Reiserücktrittversicherung auch für den Fall von Einreisebeschränkungen infolge pandemischer Lage abzuschließen

b. die Auswirkung des Ereignisses höherer Gewalt bei Vertragsschluss nicht kannte wobei als Verragsgrundlage angenommen wird, dass mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie ab März 2020 bekannt waren und

c. sich bemüht hat, die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mildern. Die einhaltung der Mildungspflicht ist für den Fall höherer Gewalt infolge pandemischer Lage nicht gegeben, wenn der Kunde nicht bereit ist, eine Gutscheinlösung für einen späteren Reisezeitpunkt zu akzeptieren.

(2) Höhere Gewalt: Als höhere Gewalt im Sinne dieser AGB gelten Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Krieg, kriegsähnliche Zustände und Bürgerkrieg, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Unwetter, Blitzschlag, Feuer, Wasser, Schnee und Eis, durch Ausfall von Kommunikationsnetzen und -rechnern, Ausfall der EDV-Anlage, Kabelbrand, Maschinenschäden, unverschuldete Unfälle während der Anreise, Personalausfall, behördliche Einreiseverbote nach Infektionsschutz- oder vergleichbaren Gesetzen Resiewarnungen, insbesondere wegen Pandemien oder Epidemien oder einer Pandemie- oder Epidemiegefahr, etc. Als Fälle höherer Gewalt im Sinne dieser AGB gelten ausdrücklich auch behördliche Einreiseverbote und Reisewarnungen,  insbesondere aber nicht abschließend im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2/COVID-19-Pandemie, welche im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht oder nicht für diesen Zeitpunkt erlassen waren.

(3) Keine Vertragsauflösung oder -beendigung: Eine automatische Auflösung dieses Vertrages ist mit einem Ereignis höherer Gewalt nicht verbunden. Vielmehr sind der Kunde und PMH verpflichtet, ihre Pflichten aus diesem Vertrag den veränderten Verhältnissen infolge des Eintritts des Ereignisses höherer Gewalt unter Berücksichtigung der beidseitigen Interessen des Kunden und PMH anzupassen, insbesondere eine Gutscheinlösung/Umbuchung zu vereinbaren. Eine pauschale Kürzung oder Minderung der Vergütung der PMH durch den Kunden ist nicht zulässig. Ansprüche aus dem Gutschein verjähren innerhalb von 2 Jahren ab seiner Ausstellung.

§ 20 Einreisehinweis

Der Kunde muss seine Einreisebestimmungen selbständig sich selbst entsprechend darum kümmern. Es ist nicht Aufgabe von PMH sich darum zu kümmern und den Kunden zu informieren. Allgemeine informationen erhalten Sie in unserem USA Infopaket, jedoch ohne Gewährleistung. Bitte informieren Sie sich bei der Botschaft oder bei einem Immigrationsanwalt.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Schriftform; Textform: Sofern in diesen AGB nicht anders bestimmt, bedeutet Schriftform oder schriftlich durch eigenhändige Namensunterschrift. Textform bezeichnet Erklärung auf auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail).

(2) Widersprüchliche Regelungen: Bei sich widersprechenden Regelungen in diesen AGB und der vertraglichen Vereinbarung, welche diese AGB ergänzen, geht die Regelung in der vertraglichen Vereinbarung als speziellere Regelung der Regelung dieser AGB gemäß § 3 (1) vor. Insbesondere sind oder werden auch AGB des Kunden gemäß § 1 (3) nicht Bestandteil der Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen, Zusätze und Änderungen irgendeiner Bestimmung des Vertrages, einschließlich dieser AGB, und alle Verzichtserklärungen auf irgendeine Bestimmung des Vertrages, einschließlich dieser AGB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form nach § 19 (2). Dieses Formerfordernis gilt insbesondere auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisse nach § 19 (1) wie auch des Formerfordernisses nach § 19 (2), ebenso wie den Verzicht auf ein (Schrift-)formerfordernis aus § 19 (1) und (2) selbst.

(3) Wohlverhalten: Der Kunde und PMH verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Der Kunde und PMH sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen des jeweils anderen Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrags und in Bezug auf die Kommunikation im Internet, onsbeosndere sozialen Medien und Kommentarplattformen.

(4) Streitbeilegung: Der Kunde und PMH sind sich einig, bei der Geltendmachung von Rechten eine einvernehmliche Lösungssuche zu betreiben und dabei die jeweilige besondere Situation des anderen zu berücksichtigen.

(5) Vollständige Regelung: Der Vertrag, einschließlich dieser AGB, stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und PMH dar und setzt alle früheren Vereinbarungen bezüglich des Gegenstands des Vertrages außer Kraft.

(6) Salvatorische Klausel: Sollten eine oder einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, anfechtbar oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, nicht berührt. Statt der anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung/en gilt dasjenige, was PMH mit dem Kunden nach dem ursprünglich angestrebten Zweck der anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung/en unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätte. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.

Stand: 1. Januar 2022

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